Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Für Dienstleistungen der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG, nachfolgend Auftragsnehmer genannt, und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Kunde durch die Erteilung des Auftrags oder die Entgegennahme der Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Die AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die Leistung erbracht wird. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. In Bezug auf den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.
2.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Rücktritt, Minderung oder Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Angebote der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG sind freibleibend und unverbindlich.
3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1 Gegenstand der Vertragsbedingungen ist die Durchführung der im Angebot aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, insbesondere nicht die Zertifizierung eines beim Kunden implementierten Managementsystems.
3.2 Der Leistungsbeginn und die voraussichtliche Laufzeit bestimmen sich nach den Vereinbarungen der Parteien.
3.3 Einsatzort für die Projektdurchführung sind in der Regel die Geschäftsräume des Kunden. Projektarbeiten, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können auch von anderen Standorten aus durchgeführt werden.
4 Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
4.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für den Auftragsnehmer kostenfrei erbracht werden. Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung des Auftragsnehmers. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
4.4 Vom Kunden veranlasste Terminversschiebungen oder –absagen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig, mindestens vier Arbeitstage vor dem geplanten Termin mitzuteilen. Sollte dieser Termin überschritten werden, so sind sich die Vertragspartner einig, dass bei einer Mitteilung bis zwei Arbeitstage vor dem geplanten Termin dieser mit 50% der geplanten Beratungsleistung berechnet wird, danach zu 100%.
5 Nutzungsrechte
5.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den von der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.
5.2 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Beratungstag umfasst in der Regel acht Stunden. Beratungstage, die in geringerem oder höherem Umfang erbracht werden, werden anteilig auf Stundenbasis abgerechnet. Dabei werden die erbrachten Zeiten auf Viertelstunde genau gerundet. Ein entsprechender Status über durchgeführte Leistungen mit den dafür verbrauchten Beratungsaufwänden wird vom Auftragnehmer geführt und kann vom Kunden jederzeit eingesehen werden.
6.2 Reisekosten und Aufwand für vom Kunden veranlasste Reisen außerhalb des vereinbarten Leistungsortes werden dem Auftragnehmer zusätzlich erstattet bzw. vergütet.
6.3 Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die erbrachten Leistungen werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
6.4 Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet. Duplikate in Papierform können gegen eine Gebühr von 2,- € plus aktueller Portogebühr angefordert werden.
6.5 Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche, ab Rechnungserhalt, schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.
6.6 Der Kunde kann nur mit von der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
7 Zahlungsverzug
7.1 Mahnungen erfolgen im Abstand von 14 Tagen. Für jede Mahnung wird eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5,- € erhoben. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten zur Ermittlung der Identität aufgrund der vorliegenden Daten, wie z.B. IP-Adresse der Bestellung, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des Weiteren kann die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.
8 Haftung
8.1 Die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden ihrer gesetzlichen Vertreter und beauftragter Mitarbeiter sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziff. 8.1 erfasst werden und die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG ausgeschlossen. Insbesondere haftet die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG nicht in Fällen höherer Gewalt.
9 Verjährung
9.1 Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG verjähren nach 2 Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG Vorsatz zur Last fällt.
10 Kündigung des Vertragsverhältnisses
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11 Beendigung des Auftrags
11.1 Der der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet. Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.
12 Vertraulichkeit
12.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen vom Auftragnehmer, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
12.2 Der Kunde wahrt über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
12.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
-die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden
-die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht
-die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
12.4 Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind.
12.5 Unabhängig vom Nachweis eines Schadens hat der Kunde für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Informationen – unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs – eine Vertragsstrafe zu bezahlen, deren Höhe der Auftragsnehmer angemessen festzusetzen hat und über deren Angemessenheit im Streitfall das zuständige Gericht zu befinden hat. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil für die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG (auch der immaterielle Nachteil) und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.
13 Datenschutz
13.1 Die RAINER MÜLLER MANAGEMENTBERATUNG ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
14 Salvatorische Klausel, Änderung, Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB´s eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
14.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. Abweichend von Satz 1 ist die Rainer Müller Managementberatung jedoch berechtigt, den Kunden auch vor den Gerichten an dessen Sitz zu verklagen.